Bitte wenden Sie sich zur Anmeldung der Eheschließung an den Herrn Pfarrer, Kanzleistunde: Samstag, 09:30 – 11:00
Genauere Infos finden Sie auf unserer Kontaktseite
Entsprechend der Bedeutung des Ehesakramentes für die Gemeinde sollte die Trauung in der eigenen Wohnpfarre erfolgen. Für eine andere Kirche ist die Trauungserlaubnis gem. CIC, Can. 1115 (= ein Teil des Trauungsprotokolles) der Wohnpfarre erforderlich. Die Feier der Trauung sollte aus liturgischen Gründen nicht in der Advent- oder Fastenzeit sein. Zur Trauung sind zwei Trauzeugen notwendig, die älter als 18 Jahre sind. Als erster Schritt in der Vorbereitung einer kirchlichen Trauung ist die Aufnahme des Trauungsprotokolles notwendig. Zwecks Aufnahme des Trauungsprotokolls nehmen Sie bitte rechtzeitig (spätestens 2 – 3 Monate vor der kirchlichen Trauung) mit dem Pfarrer Ihres Hauptwohnsitzes Kontakt auf. Bei konfessionsverbindenden Ehen ist der Pfarrer des Hauptwohnsitzes des röm.-kath. Teiles zuständig. Ein Ehevorbereitungskurs ist zu besuchen. Termine finden Sie auf der Homepage der Diözese Eisenstadt: http://www.martinus.at/frauenmaennerfamilie/eheundfamilie/termine.html
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter http://www.martinus.at/sakramente/ehe/index.html